Reiseplanung

Einfuhrbestimmungen von Laos

Für touristische Besucher ist bei der Einreise nach Laos über einen der internationalen Flughäfen ein Visa on Arrival erhältlich. Daneben gelten bei der Einreise über die Flughäfen oder an den Landesgrenzen mit den Nachbarländern die üblichen Zollvorschriften und Einfuhrbestimmungen. Das Auswärtige Amt empfiehlt Besuchern, darauf zu achten, dass der Reisepass nicht nur mit dem Visum sondern vor allem auch mit dem Einreisestempel ausgestattet ist, um mögliche Probleme bei der Ausreise zu vermeiden.

Allgemeine Einfuhrbestimmungen

Wie in anderen Ländern ist gemäß Einfuhrbestimmungen die Einfuhr von Gegenständen für den persönlichen Bedarf zollfrei erlaubt. Dazu gehören unter anderem:

  • 1 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
  • Bis zu 500 Gramm Schmuck und Parfüm
  • 1 Videokamera/Fotoapparat

Spezifische Zollbestimmungen für Laos

Die Einfuhr der Landeswährung Kip nach Laos ist ebenso verboten wie die spätere Ausfuhr. Beträge ab 10.000 US-Dollar müssen ebenfalls laut Zollbestimmungen deklariert werden. In der Regel ist es für Südostasien-Reisende jedoch kein Problem beispielsweise in Thailand restliche Kip-Noten eines anderen Reisenden abzukaufen und mit diesen einzureisen, bzw. selbst noch einige verbleibene Kip-Noten im Portemonnaie zu haben. Nach Möglichkeit sollten Besucher jedoch darauf achten, ihre Kip vor Ort weitestgehend auszugeben oder vor der Ausreise in eine andere Währung umzutauschen. Der offizielle Tausch ist jenseits der Grenze nicht mehr möglich.

Kategorisch verboten laut Zollbestimmungen ist die Einfuhr von Drogen, Betäubungsmitteln, Sprengstoffen, Waffen, Munition und Feuerwerk. Weiterhin ist die Einfuhr von pornografischem Material verboten – dazu gehören auch einschlägige Magazine, die möglicherweise als Reiselektüre gekauft wurden.

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Spezifische Ausfuhrbestimmungen

Die Ausfuhr von Antiquitäten, kulturell bedeutenden Kunstwerken, Edelsteinen und Buddha-Figuren ist ebenfalls laut Zollbestimmungen untersagt! Die Auslegung dieser Regeln wird jedoch unterschiedlich gehandhabt und ist teilweise auch abhängig von der Tagesform der Beamten. So kann es durchaus vorkommen, dass banale Souvenirs, die lediglich auf „alt“ getrimmt wurden, vom laotischen Zoll konfisziert werden. Einen kleinen Souvenir-Buddha werden die meisten Zollbeamten bei einer Kontrolle dagegen durchlassen.

Wer Schmuckstücke mit echten Edelsteinen kaufen will, benötigt eine Ausfuhrbescheinigung, die der Händler ausstellen muss. Für die Ausfuhr von Antiquitäten wird eine spezielle Genehmigung des Department of Heritage im Antiques Management Office in Vientiane benötigt.

Reisende sollten neben den Ausfuhrbestimmungen für Laos auch die Einfuhrbestimmungen des deutschen Zolls beachten. So werden beispielsweise der in Laos überall angebotene Schlangen-Whiskey und ähnliche Getränkeflaschen mit Tierkörpern bei der Einreise nach Deutschland häufig konfisziert, da sie unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Auch Elfenbeinschnitzereien dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.

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